Was beim Kauf zusätzlich anfällt

Wer eine Immobilie erwirbt, zahlt nicht nur den Kaufpreis. Die Grunderwerbsteuer in Österreich und die Eintragungsgebühr ins Grundbuch sind die beiden zentralen staatlichen Nebenkosten – und sie summieren sich schnell auf mehrere tausend Euro. Wer sie von Anfang an einkalkuliert, vermeidet böse Überraschungen bei der Finanzierung.

Beide Abgaben knüpfen an den Erwerbsvorgang an, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke: Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb, die Eintragungsgebühr ein Entgelt für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer.

Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent als Regelsatz

Der Regelsatz der Grunderwerbsteuer beträgt in Österreich 3,5 Prozent. Bemessungsgrundlage ist beim entgeltlichen Kauf grundsätzlich der Kaufpreis (die sogenannte Gegenleistung). Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro ergibt das eine Grunderwerbsteuer von 10.500 Euro.

Die Steuer wird üblicherweise über den Vertragserrichter – Notar oder Rechtsanwalt – selbst berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Der Käufer trägt sie in der Praxis fast immer.

Eintragungsgebühr: 1,1 Prozent fürs Grundbuch

Zusätzlich fällt die Eintragungsgebühr für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch an. Sie beträgt 1,1 Prozent und bemisst sich ebenfalls am Wert der Liegenschaft bzw. am Kaufpreis. Bei 300.000 Euro sind das 3.300 Euro.

Wird der Kauf über einen Kredit finanziert, kommt für die Eintragung des Pfandrechts (der Hypothek) eine weitere Gebühr von 1,2 Prozent der besicherten Summe hinzu. Diese sollte man bei fremdfinanzierten Käufen nicht vergessen.

Begünstigte Erwerbe im Familienverband

Für Übertragungen innerhalb der Familie – etwa Schenkung oder Übergabe an Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner – gilt bei der Grunderwerbsteuer nicht der 3,5-Prozent-Satz, sondern ein begünstigter Stufentarif. Er greift beim unentgeltlichen bzw. teilentgeltlichen Erwerb im begünstigten Personenkreis und bemisst sich am Grundstückswert:

Stufe (Grundstückswert)Steuersatz
für die ersten 250.000 Euro0,5 %
für die nächsten 150.000 Euro2,0 %
darüber hinaus3,5 %

Dieser Stufentarif macht die Übergabe von Immobilien innerhalb der Familie deutlich günstiger als einen Verkauf am freien Markt. Die genaue Ermittlung des Grundstückswerts folgt eigenen Regeln und sollte im Einzelfall fachlich geprüft werden.

Rechenbeispiel: Kauf zu 300.000 Euro

So setzen sich die staatlichen Nebenkosten bei einem regulären Kauf zusammen:

PositionSatzBetrag
Kaufpreis300.000 €
Grunderwerbsteuer3,5 %10.500 €
Eintragungsgebühr Eigentum1,1 %3.300 €
Summe GrESt + Eintragung4,6 %13.800 €

Nicht enthalten sind hier weitere Kosten wie das Honorar des Vertragserrichters, eine allfällige Maklerprovision und – bei Finanzierung – die Pfandrechtseintragung von 1,2 Prozent der Kreditsumme. In Summe sollte man für die gesamten Kaufnebenkosten in Österreich rund 10 Prozent des Kaufpreises einplanen.

Was das für die Finanzierung bedeutet

Die Kaufnebenkosten müssen in der Regel aus Eigenmitteln bezahlt werden – Banken finanzieren sie ungern mit. Das ist auch im Sinne der KIM-Verordnung relevant, die rund 20 Prozent Eigenmittel als Richtwert vorsieht. Wer die 13.800 Euro aus dem Beispiel nicht eingeplant hat, gerät bei der Finanzierung schnell in die Enge.

Ein praktischer Merksatz: Grunderwerbsteuer und Eintragung machen zusammen 4,6 Prozent des Kaufpreises aus – das ist der harte, kaum vermeidbare Sockel der Erwerbsnebenkosten. Alles Weitere hängt von Finanzierung, Vertragserrichter und Vermittlung ab. Einen Überblick über den Markt bietet unser Bereich Marktdaten.

Wer diese Beträge früh kennt, plant die eigene Kaufkraft realistisch und vermeidet, dass am Ende ausgerechnet an den Nebenkosten der Kauf scheitert.


Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zum österreichischen Immobilienmarkt und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Stand: 2026-07-10.